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   BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03   

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https://dejure.org/2003,9747
BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03 (https://dejure.org/2003,9747)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 10 AZR 14/03 (https://dejure.org/2003,9747)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 10 AZR 14/03 (https://dejure.org/2003,9747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Bäckerhandwerks

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgungskasse für das Bäckerhandwerk; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages ; Zulässigkeitserfordernisse für eine Verfahrensrüge; Herstellung und der Vertrieb von Brot und Brötchen und von Kleingebäck ; Feine Backwaren ; Fachlicher Geltungsbereich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifauslegung der Sozialkassentarifverträge des Bäckerhandwerks - Teilweise Erfassung von Konditoreibetrieben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 72 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.11.2001 - 10 AZR 76/01

    ZVK-Verfahren Brot- und Backwarenindustrie - industrielle Herstellung von feinen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03
    Diese Auslegungsgrundsätze gelten auch für die Bestimmung des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages (BAG 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 312 f. mwN).

    c) Das Landesarbeitsgericht ist weiter zutreffend davon ausgegangen, daß der Betrieb des Beklagten als Einheit zu betrachten ist und daß für die Beurteilung der Frage, ob er dem fachlichen Geltungsbereich der genannten Tarifverträge für das Bäckerhandwerk unterfällt, auf die den Betrieb prägende Zweckbestimmung, den Zweck der gesamten betrieblichen Tätigkeit abzustellen ist (vgl. 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 312 mwN).

    Bestand dieser Zweck im streitbefangenen Zeitraum arbeitszeitlich überwiegend in der Herstellung und im Vertrieb solcher Produkte, wie sie sowohl dem Berufsbild des Bäcker- als auch dem des Konditorenhandwerks zuzuordnen sind, kommt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 14. November 2001 - 10 AZR 76/01 - BAGE 99, 310, 315 mwN) darauf an, ob diese Sowohl-als-auch-Tätigkeiten von in dem einen oder dem anderen Handwerk ausgebildeten bzw. entsprechend angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgeübt und beaufsichtigt wurden.

  • BAG, 29.07.1992 - 4 AZR 502/91

    Auszeichnerin im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03
    Die Kläger haben nämlich die vorinstanzliche Fundstelle des entsprechenden Beweisantritts nicht angegeben (vgl. BAG 29. Juli 1992 - 4 AZR 502/91 - BAGE 71, 56, 67 mwN; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 74 Rn. 39 mwN).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 455/99

    Abgrenzung von Bäcker- und Konditorhandwerk

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03
    Die Tarifvertragsparteien haben zudem nach der Senatsentscheidung vom 18. Oktober 2000 (- 10 AZR 455/99 -) keine Klarstellung dahin vorgenommen, daß sie Konditoreibetriebe, die überwiegend die in § 1 Buchst. b Satz 2 genannten Produkte herstellen und/oder vertreiben, erfassen wollen.
  • LAG Köln, 30.10.2002 - 8 Sa 671/02

    Klage zweier Zusatzversorgungskassen auf Zahlung von Beiträgen gegen einen

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 30. Oktober 2002 - 8 Sa 671/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 164/07

    Fachlicher Geltungsbereich Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe

    (c) Für die Nichteinbeziehung der Catering- und sonstigen Verpflegungsbetriebe spricht auch, worauf das Landesarbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat, dass den Tarifvertragsparteien des MTV Gaststättengewerbe die Unterscheidung zwischen Gaststättenbetrieben nach dem Gaststättengesetz und Cateringbetrieben bekannt war und sie diese zum Zeitpunkt des Abschlusses des MTV Gaststättengewerbe am 28. Juni 2000 gerade nicht einbeziehen wollten (vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 14/03 - EzA TVG § 4 Bäcker Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 23.11.2022 - 12 Sa 492/22

    Zusatzversorgung für Mitarbeiter eines Vertriebsunternehmens in der Brot- und

    aa)Die Darlegungs- und Beweislast für die Anwendbarkeit des ZVK-TV trägt die Klägerin (vgl. BAG 24.09.2003 - 10 AZR 14/03, juris Rn. 30).

    Da der ZVK-TV nicht auf betriebswirtschaftliche, sondern auf personalwirtschaftliche Größen abstellt, ist eine arbeitszeitliche Betrachtung des Umfangs des Arbeits- und Personaleinsatzes notwendig (vgl. zu einer arbeitszeitlichen Betrachtung auch BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 14/03, juris Rn. 26), um festzustellen, dass sich die zu versichernden Beschäftigten tatsächlich dauerhaft im Beitragsjahr nicht überwiegend mit dem Vertrieb für Betriebe nach § 1 b Nr. 1 ZVK-TV beschäftigen.

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2007 - 10 Sa 408/06

    Vergütungsanspruch einer Gebäudereinigerin nach Betriebsübergang; § 613a Abs. 1

    Sie hätten dann auch im Hinblick auf den am 01.07.1996 zwischen der NGG und dem Bundesverband Betriebsgastronomie e.V. (BVBG) geschlossenen Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden in Betriebsküchen, Kasinos, Kantinen und sonstigen Verpflegungsbetrieben (MTV BG 1996) eine klare Abgrenzung zu den vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten Betrieben vorgenommen, da davon auszugehen ist, dass der NGG der MTV BG 1996 bekannt war (vgl. BAG, 24.09.2003, 10 AZR 14/03 , EzA Nr. 2 zu § 4 TVG - Bäcker, Rz. 23 für die Abgrenzung zwischen Bäcker- und Konditorenhandwerk).
  • LAG Köln, 20.08.2007 - 2 TaBV 21/07

    Personalvertretung; fliegendes Personal; Wahlnichtigkeit; Tarifauslegung;

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung kommt (BAG vom 24.09.2003 - 10 AZR 14/03 -).
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